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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1 Allgemein
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge
für Anbieter an die for-next GmbH oder von der for-next GmbH an deren
Kunden die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir uns
damit schriftlich, ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
Insbesondere sind Einkaufsbedingungen des Kunden, die mit diesen Bedingungen
im Widerspruch stehen, selbst im Falle der Lieferung, für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen gültig.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und / oder Ergänzungen
sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge
und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von for-next GmbH
bedürfen immer der Schriftform.
2 Angebot, Vertragsabschluss, Preise
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftliche und mündliche
Bestellungen, sonstige Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusicherungen
werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam.
Diese schriftliche Bestätigung kann bei sofortiger Lieferung durch
Übergabe unserer Rechnung ersetzt werden.
2.2 Der Umfang der von for-next GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein
durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen
gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung,
der Vertrag, Verhandlungsprotokolle, die Offerte und diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2.3 Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht unserem
Kunden nur zu, wenn er nicht vorleistungpflichtig ist und wenn der Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2.4 for-next GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingender,
durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den
Angebotsunterlagen bzw. der Auftragsbestätigung vor.
3 Vertragsdauer, Fristen, Termine, Selbstbelieferungsvorbehalt
3.1 Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
und schriftlich als solche vereinbart sind. Sie beginnen mit Zugang unserer
Auftragsbestätigung bei unserem Kunden.
3.2 Im Falle höherer Gewalt, sonstiger von uns nicht zu vertretender,
auch vorübergehender Unmöglichkeit oder nicht rechtzeitiger
oder ordnungsgemässer Lieferung durch unsere Vor-Anbieter sind wir
berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben
oder, falls ein Ende der Behinderung nicht abzusehen ist, vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.3 Befinden wir uns im Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist
mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme
der Lieferung oder Leistung ablehnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
ist er zum Rücktritt berechtigt. Für Schadensersatzansprüche
gilt ausschliesslich die Regelung unter Punkt 18.
3.4 Ist der Kunde an der Wahrnehmung vereinbarter Termine gehindert, hat
er uns dieses rechtzeitig und schriftlich spätestens 48 Stunden vor
Beginn mitzuteilen. Anderenfalls schuldet er die vereinbarte Vergütung
abzüglich ersparter Aufwendungen. Zu einer Nachholung der Dienstleistung
sind wir nicht verpflichtet.
4 Abtretung an Dritte
4.1 Die for-next GmbH ist jederzeit berechtigt, dem Anbieter Weisungen
zu erteilen. Er ist zur umgehenden Prüfung der Weisung auf Zweckmässigkeit
und Schädlichkeit hin verpflichtet; gegebenenfalls hat er abzumahnen.
Ebenso hat er sich über allfälligen Einfluss auf Termin und
Kosten zu äussern.
4.2 Soweit die Dienstleistung an einem Arbeitsplatz beim Kunden erbracht
wird, hat sich der Anbieter an die Haus- und Betriebsordnung des Kunden
zu halten.
4.3 Der Anbieter hat der for-next GmbH periodisch Rechenschaft über
seine seither getätigten Leistungen bzw. den Arbeitsfortschritt (inkl.
bisher aufgelaufene Kosten) abzulegen.
4.4 Der Anbieter ist zudem verpflichtet, sämtliche Umstände,
Vorfälle oder Erkenntnisse umgehend der for-next GmbH schriftlich
zur Kenntnis zu bringen, falls sie die ordnungsgemässe Erbringung
der Leistung schwerwiegend gefährden oder gar ausschliessen.
5 Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltungspflicht
5.1 Kunden, Anbieter und for-next GmbH verpflichten sich generell während
der Dauer dieser Vereinbarung sowie nach deren Beendigung sämtliche
Informationen des anderen Vertragspartners, die sie in Erfüllung
eines Vertrages erhalten haben, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte
weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als der Erfüllung
der Vereinbarung zu benützen. Diese Verpflichtung gilt nicht für
Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne
Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden.
5.2 Der Anbieter nimmt zudem zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, über
den spezifischen Inhalt seiner Tätigkeit für die for-next GmbH
und über alle Wahrnehmungen bzw. erhaltenen Kenntnisse irgendwelcher
Art, die er in Ausübung seiner Tätigkeit bei der for-next GmbH
macht, gegenüber jedermann absolutes Stillschweigen zu bewahren und
Dritten nicht zugänglich zu machen.
5.3 In Verdeutlichung seiner diesbezüglichen Verpflichtungen unterzeichnet
der Anbieter die Erklärung "Geheimhaltungspflichten / Datenschutz",
die als integrierter Bestandteil des Vertrages gelten. Gleichzeitig verpflichtet
er sich, den Inhalt jenen Mitarbeitern von ihm je einzeln schriftlich
zu überbinden, die mit der Erbringung von Leistungen für die
for-next GmbH irgendwie betraut werden. Die for-next GmbH hat jederzeit
das Recht, sich Letzteres nachweisen zu lassen.
6 Schutzrechte Dritter
6.1 Der Anbieter und der Kunde stellen for-next GmbH von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden,
stellt der Kunde selbst Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmässig
gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet,
die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg
die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten einzusehen, dieses
Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
7 Rechte bezügllch der erbrachten Leistungen
7.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen
die der for-next GmbH abgelieferten Arbeitsresultate (wie Studien, Berichte,
Analysen, Daten, Programme und deren Dokumentation, etc.) in das Eigentum
der for-next GmbH über. Die for-next GmbH erwirbt damit das Recht,
das Arbeitsresultat in beliebiger Weise zu gebrauchen, dieses zu ändern
oder davon Kopien herzustellen und es nach eigenem Gutdünken weiter
zu verwenden.
7.2 Gleichzeitig tritt der Anbieter alle ihm zustehenden gewerblichen
Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, am Arbeitsresultat (wie Studien,
Berichte, Daten, Analysen, Programme und deren Dokumentation, etc.), welche
während der Leistungserbringung für die for-next GmbH einstehen
werden oder an deren Erarbeitung er beteiligt sein wird, an die for-next
GmbH ab.
7.3 Der Anbieter hat das Recht mit schriftlicher Zustimmung der for-next
GmbH Teile des Arbeitsresultates und die dem gesamten Arbeitsresultat
zugrunde liegenden Ideen, Konzepte und Verfahren, welche er bei der Vertragsausführung
allein oder zusammen mit dem Personal der for-next GmbH gewonnen hat,
bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere
Kunden zu verwenden.
7.4 Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger
und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht
aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren
Verwendung bleibt bei for-next GmbH oder seinen Lizenzgebern, auch wenn
der Kunde Software oder Know-how Aufzeichnungen nachträglich ändert.
7.5 Jede Erweiterung oder Änderung der Lieferung durch den Kunden
benötigt die schriftliche Zustimmung der for-next GmbH.
7.6 Der Kunde darf für Sicherheits- und Archivzwecke von gelieferter
Software höchstens drei Kopien erstellen. Eine grössere Anzahl
Kopien oder die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche
Zustimmung des for-next GmbH.
7.7 Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke
wie auf dem Original anzubringen.
8 Veröffentlichte Inhalte
8.1 Der Kunde und Anbieter stellen uns von jeglicher Haftung für
den Inhalt frei und sichern zu, kein Material zu übermitteln, das
Dritte in ihren Rechten verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass
Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde
nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw.
Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht,
die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen
zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff
zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch
nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen
Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Schweiz, der Europäischen
Union oder der USA verstossen könnten. Es ist dem Kunden überlassen,
den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte
anzutreten.
9 Weisungen, Aufklärung, Rechenschaftsablegung
9.1 Die for-next GmbH ist jederzeit berechtigt, dem Anbieter Weisungen
zu erteilen. Der Anbieter ist zur umgehenden Prüfung der Weisung
auf Zweckmässigkeit und Schädlichkeit hin verpflichtet; gegebenenfalls
hat er abzumahnen. Ebenso hat er sich über allfälligen Einfluss
auf Termin und Kosten zu äussern.
9.2 Soweit die Dienstleistung an einem Arbeitsplatz bei der for-next GmbH
erbracht wird, hat sich der Anbieter an die Haus- und Betriebsordnung
der for-next GmbH zu halten.
9.3 Der Anbieter hat der for-next GmbH periodisch Rechenschaft über
seine seither getätigten Leistungen bzw. den Arbeitsfortschritt (inkl.
bisher aufgelaufene Kosten) abzulegen, näher spezifiziert in einem
Anhang.
9.4 Der Anbieter ist zudem verpflichtet, sämtliche Umstände,
Vorfälle oder Erkenntnisse umgehend der for-next GmbH schriftlich
zur Kenntnis zu bringen, falls sie die ordnungsgemässe Erbringung
der Leistung schwerwiegend gefährden oder gar ausschliessen.
10 Nichtausführung des Vertrags
10.1 Kann oder wird der Vertrag aus Gründen, die in der Person des
Vertragspartners liegen, nicht ausgeführt, so kann for-next GmbH
Ersatz des entgangenen Verdienstes in Höhe von 25% des Brutto-Vertragspreises
ohne Nachweis des entstandenen Schadens verlangen. Die Geltendmachung
eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten
11 Lieferfrist
11.1 Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine.
Solche Termine verlängern sich angemessen,
- wenn dem Anbieter Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
- wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- wenn durch höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen verursacht.
11.2 Der
Anbieter kann Teillieferungen ausführen.
11.3 Bei Verzögerungen hat der Kunde der for-next GmbH eine angemessene
Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt
for-next GmbH bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern
er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung
verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
12 Installation, Schulung und Beratung
12.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation abhängiger
Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch for-next
GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte
in die Bedienung gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang.
Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung
und werden gesondert berechnet.
12.2 Sofern for-next GmbH Schulungs- oder Installationsleistungen erbringt,
hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten
und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt
der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss, so verlängern
sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von for-next
GmbH angemessen. for-next GmbH kann den durch die Verzögerung verursachten
Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung
des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel Rechnung stellen.
13 Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
13.1 Jedes vom Anbieter in sich abgeschlossene Arbeitsresultat ist der
for-next GmbH umgehend abzuliefern. Die for-next GmbH kann die während
der Vertragserfüllung erarbeiteten Unterlagen (Zwischenresultate,
Testergebnisse usw.) sowie das Arbeitsresultat jederzeit überprüfen.
Einwendungen oder Mängel sind schriftlich festzuhalten.
13.2 Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie der for-next
GmbH gemäss dem vertraglich definierten Leistungsumfang übergeben
worden sind und diese innerhalb eines Monates seit Empfang keine Einwendungen
oder gar Mängelrügen erhebt.
13.3 Die vom Anbieter übernommenen Verpflichtungen gelten als erfüllt,
wenn er die vertraglich aufgeführten Leistungen nach den dort umschriebenen
Vorgaben erbracht hat und im Sinne der Ziff. 13.2 als abgenommen gelten.
14 Zahlungsbedingungen
14.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der
jeweils gültigen Offerte. Die Preise verstehen sich ab unseren Geschäftsräumen
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind zahlbar
in CHF netto Kasse innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
15 Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug
15.1 Bei Überschreitung eingeräumter Zahlungsziele von längstens
14 Tagen seit Rechnungsdatum werden Fälligkeitszinsen in Höhe
von 2,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank
berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
15.2 Vor der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschliesslich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen
oder Leistungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.
16 Eigentumsvorbehalt
16.1 Alle von for-next GmbH gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollen
Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
uneingeschränktes Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden,
zur Sicherheit zu übereignen oder sonstwie ausserhalb des ordnungsgemässen
Geschäftsganges anderen zu überlassen. Er ist zur sachgemässen
Lagerung und ordnungsgemässen Versicherung verpflichtet.
16.2 Der Kunde tritt hiermit im Voraus die ihm aus der Veräusserung
oder sonstigen Überlassung entstehenden Forderungen in voller Höhe
mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab.
Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte
zur Geltendmachung der Ansprüche zu erteilen. Er ist weiter verpflichtet,
uns vor Entgegennahme der Leistung etwa bestehende Globalzessionen zugunsten
Dritter mitzuteilen.
16.3 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräusserung
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr einzuziehen. Sollten uns Umstände
bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zweifelhaft
erscheinen lassen, so sind wir zum Widerruf der Einziehungsermächtigung
berechtigt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber
seinen Kunden offenzulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie eine etwaige Pfändung der Vorbehaltsware gelten nur dann als
Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
erklären.
16.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, bei Stellung von Vergleichs- oder
Konkursanträgen, Anträgen zur Ableistung der eidesstattlichen
Versicherung oder Scheck- / Wechselprotesten sind wir, unbeschadet weitergehender
Rechte, berechtigt die Vorbehaltsleistung zurückzunehmen.
17 Abtretbarkeit von Ansprüchen
17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit uns
abgeschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung an dritte Personen
abzutreten.
18 Haftung, Schadensersatzansprüche
18.1 Der Anbieter haftet für jeden direkten Schaden, welcher der
for-next GmbH im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung aus irgendwelchen
Gründen entstanden ist, z.B. aus Gewährleistung, Nichterfüllung,
Sorgfaltsverletzung oder Verzug, wenn der Schaden durch den Anbieter (bzw.
von ihm eingesetzte Mitarbeiter oder beigezogene Dritte) schuldhaft verursacht
worden ist. Ist der Schaden auf eine Schutzrechtsverletzung zurückzuführen,
so haftet der Anbieter der for-next GmbH für diesen auch ohne Verschulden.
18.2 Jede weitere Haftung für indirekte oder Folgeschäden -
wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen
der for-next GmbH - wird vorbehältlich anderslautender Vereinbarung
auf Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt.
18.3 Schadensersatzansprüche unseres Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen.
18.4 Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit es sich um eine zugesicherte
Eigenschaft handelt, uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter bzw.
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt oder wir aus sonstigen gesetzlichen Vorschriften heraus zwingend
haften.
18.5 Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit eine vertragliche
Kardinalpflicht verletzt wird. In diesen Fällen beschränkt sich
unsere Ersatzpflicht jedoch, vorbehaltlich Ziffer 18.2, auf den direkten
Schaden, der für uns aufgrund der bei Vertragsschluss bekannten oder
erkennbaren Umstände als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorhersehbar war.
19 Gewährleistung für Software
19.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Programme zur Datenverarbeitung (Software)
mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert
werden können. Für Software, die nicht von uns erstellt wurde,
wird keinerlei Haftung hinsichtlich der Qualität oder Funktion übernommen.
Die Eignung der von uns erstellten Software für einen bestimmten
Zweck wird nicht zugesichert. Gewährleistungsansprüche wegen
eventueller Mängel der von uns entwickelten Software sind in jedem
Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
20 Abwerbe- bzw. Anstellungsverbot
20.1 Die Anbieter, Kunde und for-next GmbH verpflichten sich gegenseitig,
die Mitarbeiter des Vertragspartners weder für sich selbst noch für
Dritte anzustellen oder anstellen zu lassen. Dieses gegenseitige Abwerbe-
bzw. Anstellungsverbot gilt während der Dauer der Vereinbarung sowie
noch 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung. Ausnahmen bedürfen
des gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses.
21 Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von for-next
GmbH ist Reinach BL.
21.2 Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Arlesheim vereinbart.
Die for-next GmbH hat indessen das Recht, den Anbieter oder dessen Rechtsnachfolger
beim zuständigen Gericht seines Geschäftssitzes oder jedem anderen
zuständigen Gericht zu belangen.
21.3 Der Vertrag sowie die Beurteilung der Gültigkeit des vereinbarten
Gerichtsstandes unterstehen schweizerischem Recht - unter ausdrücklichem
Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
22 Sonstige Bestimmungen
22.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus dieser
Vereinbarung auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.
22.2 Sofern einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck oder der nichtigen Bestimmung entsprechen
oder am nächsten kommen.