AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemein

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Anbieter an die for-next, Thomas Senn oder von der for-next, Thomas Senn an deren Kunden die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir uns damit schriftlich, ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Insbesondere sind Einkaufsbedingungen des Kunden, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, selbst im Falle der Lieferung, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und / oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von for-next, Thomas Senn bedürfen immer der Schriftform.

2 Angebot, Vertragsabschluss, Preise

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftliche und mündliche Bestellungen, sonstige Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Diese schriftliche Bestätigung kann bei sofortiger Lieferung durch Übergabe unserer Rechnung ersetzt werden.

2.2 Der Umfang der von for-next, Thomas Senn zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, der Vertrag, Verhandlungsprotokolle, die Offerte und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht unserem Kunden nur zu, wenn er nicht vorleistungpflichtig ist und wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2.4 for-next, Thomas Senn behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. der Auftragsbestätigung vor.

3 Vertragsdauer, Fristen, Termine, Selbstbelieferungsvorbehalt

3.1 Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart sind. Sie beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung bei unserem Kunden.

3.2 Im Falle höherer Gewalt, sonstiger von uns nicht zu vertretender, auch vorübergehender Unmöglichkeit oder nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemässer Lieferung durch unsere Vor-Anbieter sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, falls ein Ende der Behinderung nicht abzusehen ist, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

3.3 Befinden wir uns im Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist er zum Rücktritt berechtigt. Für Schadensersatzansprüche gilt ausschliesslich die Regelung unter Punkt 18.

3.4 Ist der Kunde an der Wahrnehmung vereinbarter Termine gehindert, hat er uns dieses rechtzeitig und schriftlich spätestens 48 Stunden vor Beginn mitzuteilen. Anderenfalls schuldet er die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Zu einer Nachholung der Dienstleistung sind wir nicht verpflichtet.

4 Abtretung an Dritte

4.1 Die for-next, Thomas Senn ist jederzeit berechtigt, dem Anbieter Weisungen zu erteilen. Er ist zur umgehenden Prüfung der Weisung auf Zweckmässigkeit und Schädlichkeit hin verpflichtet; gegebenenfalls hat er abzumahnen. Ebenso hat er sich über allfälligen Einfluss auf Termin und Kosten zu äussern.

4.2 Soweit die Dienstleistung an einem Arbeitsplatz beim Kunden erbracht wird, hat sich der Anbieter an die Haus- und Betriebsordnung des Kunden zu halten.

4.3 Der Anbieter hat der for-next, Thomas Senn periodisch Rechenschaft über seine seither getätigten Leistungen bzw. den Arbeitsfortschritt (inkl. bisher aufgelaufene Kosten) abzulegen.

4.4 Der Anbieter ist zudem verpflichtet, sämtliche Umstände, Vorfälle oder Erkenntnisse umgehend der for-next, Thomas Senn schriftlich zur Kenntnis zu bringen, falls sie die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung schwerwiegend gefährden oder gar ausschliessen.

5 Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltungspflicht

5.1 Kunden, Anbieter und for-next, Thomas Senn verpflichten sich generell während der Dauer dieser Vereinbarung sowie nach deren Beendigung sämtliche Informationen des anderen Vertragspartners, die sie in Erfüllung eines Vertrages erhalten haben, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als der Erfüllung der Vereinbarung zu benützen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden.

5.2 Der Anbieter nimmt zudem zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, über den spezifischen Inhalt seiner Tätigkeit für die for-next, Thomas Senn und über alle Wahrnehmungen bzw. erhaltenen Kenntnisse irgendwelcher Art, die er in Ausübung seiner Tätigkeit bei der for-next, Thomas Senn macht, gegenüber jedermann absolutes Stillschweigen zu bewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen.

5.3 In Verdeutlichung seiner diesbezüglichen Verpflichtungen unterzeichnet der Anbieter die Erklärung “Geheimhaltungspflichten / Datenschutz”, die als integrierter Bestandteil des Vertrages gelten. Gleichzeitig verpflichtet er sich, den Inhalt jenen Mitarbeitern von ihm je einzeln schriftlich zu überbinden, die mit der Erbringung von Leistungen für die for-next, Thomas Senn irgendwie betraut werden. Die for-next, Thomas Senn hat jederzeit das Recht, sich Letzteres nachweisen zu lassen.

6 Schutzrechte Dritter

6.1 Der Anbieter und der Kunde stellen for-next, Thomas Senn von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde selbst Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmässig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten einzusehen, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

7 Rechte bezügllch der erbrachten Leistungen

7.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die der for-next, Thomas Senn abgelieferten Arbeitsresultate (wie Studien, Berichte, Analysen, Daten, Programme und deren Dokumentation, etc.) in das Eigentum der for-next, Thomas Senn über. Die for-next, Thomas Senn erwirbt damit das Recht, das Arbeitsresultat in beliebiger Weise zu gebrauchen, dieses zu ändern oder davon Kopien herzustellen und es nach eigenem Gutdünken weiter zu verwenden.

7.2 Gleichzeitig tritt der Anbieter alle ihm zustehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, am Arbeitsresultat (wie Studien, Berichte, Daten, Analysen, Programme und deren Dokumentation, etc.), welche während der Leistungserbringung für die for-next, Thomas Senn einstehen werden oder an deren Erarbeitung er beteiligt sein wird, an die for-next, Thomas Senn ab.

7.3 Der Anbieter hat das Recht mit schriftlicher Zustimmung der for-next, Thomas Senn Teile des Arbeitsresultates und die dem gesamten Arbeitsresultat zugrunde liegenden Ideen, Konzepte und Verfahren, welche er bei der Vertragsausführung allein oder zusammen mit dem Personal der for-next, Thomas Senn gewonnen hat, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

7.4 Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt bei for-next, Thomas Senn oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software oder Know-how Aufzeichnungen nachträglich ändert.

7.5 Jede Erweiterung oder Änderung der Lieferung durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung der for-next, Thomas Senn.

7.6 Der Kunde darf für Sicherheits- und Archivzwecke von gelieferter Software höchstens drei Kopien erstellen. Eine grössere Anzahl Kopien oder die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche Zustimmung des for-next, Thomas Senn.

7.7 Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.

8 Veröffentlichte Inhalte

8.1 Der Kunde und Anbieter stellen uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichern zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Schweiz, der Europäischen Union oder der USA verstossen könnten. Es ist dem Kunden überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

9 Weisungen, Aufklärung, Rechenschaftsablegung

9.1 Die for-next, Thomas Senn ist jederzeit berechtigt, dem Anbieter Weisungen zu erteilen. Der Anbieter ist zur umgehenden Prüfung der Weisung auf Zweckmässigkeit und Schädlichkeit hin verpflichtet; gegebenenfalls hat er abzumahnen. Ebenso hat er sich über allfälligen Einfluss auf Termin und Kosten zu äussern.

9.2 Soweit die Dienstleistung an einem Arbeitsplatz bei der for-next, Thomas Senn erbracht wird, hat sich der Anbieter an die Haus- und Betriebsordnung der for-next, Thomas Senn zu halten.

9.3 Der Anbieter hat der for-next, Thomas Senn periodisch Rechenschaft über seine seither getätigten Leistungen bzw. den Arbeitsfortschritt (inkl. bisher aufgelaufene Kosten) abzulegen, näher spezifiziert in einem Anhang.

9.4 Der Anbieter ist zudem verpflichtet, sämtliche Umstände, Vorfälle oder Erkenntnisse umgehend der for-next, Thomas Senn schriftlich zur Kenntnis zu bringen, falls sie die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung schwerwiegend gefährden oder gar ausschliessen.

10 Nichtausführung des Vertrags

10.1 Kann oder wird der Vertrag aus Gründen, die in der Person des Vertragspartners liegen, nicht ausgeführt, so kann for-next, Thomas Senn Ersatz des entgangenen Verdienstes in Höhe von 25% des Brutto-Vertragspreises ohne Nachweis des entstandenen Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten

11 Lieferfrist

11.1 Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,

  • wenn dem Anbieter Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
  • wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  • wenn durch höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen verursacht.

11.2 Der Anbieter kann Teillieferungen ausführen.

11.3 Bei Verzögerungen hat der Kunde der for-next, Thomas Senn eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt for-next, Thomas Senn bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

12 Installation, Schulung und Beratung

12.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation abhängiger Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch for-next, Thomas Senn als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

12.2 Sofern for-next, Thomas Senn Schulungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von for-next, Thomas Senn angemessen. for-next, Thomas Senn kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel Rechnung stellen.

13 Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

13.1 Jedes vom Anbieter in sich abgeschlossene Arbeitsresultat ist der for-next, Thomas Senn umgehend abzuliefern. Die for-next, Thomas Senn kann die während der Vertragserfüllung erarbeiteten Unterlagen (Zwischenresultate, Testergebnisse usw.) sowie das Arbeitsresultat jederzeit überprüfen. Einwendungen oder Mängel sind schriftlich festzuhalten.

13.2 Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie der for-next, Thomas Senn gemäss dem vertraglich definierten Leistungsumfang übergeben worden sind und diese innerhalb eines Monates seit Empfang keine Einwendungen oder gar Mängelrügen erhebt.

13.3 Die vom Anbieter übernommenen Verpflichtungen gelten als erfüllt, wenn er die vertraglich aufgeführten Leistungen nach den dort umschriebenen Vorgaben erbracht hat und im Sinne der Ziff. 13.2 als abgenommen gelten.

14 Zahlungsbedingungen

14.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Offerte. Die Preise verstehen sich ab unseren Geschäftsräumen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind zahlbar in CHF netto Kasse innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

15 Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug

15.1 Bei Überschreitung eingeräumter Zahlungsziele von längstens 14 Tagen seit Rechnungsdatum werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 2,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

15.2 Vor der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschliesslich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen oder Leistungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.

16 Eigentumsvorbehalt

16.1 Alle von for-next, Thomas Senn gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser uneingeschränktes Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstwie ausserhalb des ordnungsgemässen Geschäftsganges anderen zu überlassen. Er ist zur sachgemässen Lagerung und ordnungsgemässen Versicherung verpflichtet.

16.2 Der Kunde tritt hiermit im Voraus die ihm aus der Veräusserung oder sonstigen Überlassung entstehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zur Geltendmachung der Ansprüche zu erteilen. Er ist weiter verpflichtet, uns vor Entgegennahme der Leistung etwa bestehende Globalzessionen zugunsten Dritter mitzuteilen.

16.3 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräusserung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr einzuziehen. Sollten uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir zum Widerruf der Einziehungsermächtigung berechtigt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber seinen Kunden offenzulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie eine etwaige Pfändung der Vorbehaltsware gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

16.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, bei Stellung von Vergleichs- oder Konkursanträgen, Anträgen zur Ableistung der eidesstattlichen Versicherung oder Scheck- / Wechselprotesten sind wir, unbeschadet weitergehender Rechte, berechtigt die Vorbehaltsleistung zurückzunehmen.

17 Abtretbarkeit von Ansprüchen

17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit uns abgeschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung an dritte Personen abzutreten.

18 Haftung, Schadensersatzansprüche

18.1 Der Anbieter haftet für jeden direkten Schaden, welcher der for-next, Thomas Senn im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung aus irgendwelchen Gründen entstanden ist, z.B. aus Gewährleistung, Nichterfüllung, Sorgfaltsverletzung oder Verzug, wenn der Schaden durch den Anbieter (bzw. von ihm eingesetzte Mitarbeiter oder beigezogene Dritte) schuldhaft verursacht worden ist. Ist der Schaden auf eine Schutzrechtsverletzung zurückzuführen, so haftet der Anbieter der for-next, Thomas Senn für diesen auch ohne Verschulden.

18.2 Jede weitere Haftung für indirekte oder Folgeschäden – wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen der for-next, Thomas Senn – wird vorbehältlich anderslautender Vereinbarung auf Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt.

18.3 Schadensersatzansprüche unseres Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

18.4 Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wir aus sonstigen gesetzlichen Vorschriften heraus zwingend haften.

18.5 Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt wird. In diesen Fällen beschränkt sich unsere Ersatzpflicht jedoch, vorbehaltlich Ziffer 18.2, auf den direkten Schaden, der für uns aufgrund der bei Vertragsschluss bekannten oder erkennbaren Umstände als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar war.

19 Gewährleistung für Software

19.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Programme zur Datenverarbeitung (Software) mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden können. Für Software, die nicht von uns erstellt wurde, wird keinerlei Haftung hinsichtlich der Qualität oder Funktion übernommen. Die Eignung der von uns erstellten Software für einen bestimmten Zweck wird nicht zugesichert. Gewährleistungsansprüche wegen eventueller Mängel der von uns entwickelten Software sind in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

20 Abwerbe- bzw. Anstellungsverbot

20.1 Die Anbieter, Kunde und for-next, Thomas Senn verpflichten sich gegenseitig, die Mitarbeiter des Vertragspartners weder für sich selbst noch für Dritte anzustellen oder anstellen zu lassen. Dieses gegenseitige Abwerbe- bzw. Anstellungsverbot gilt während der Dauer der Vereinbarung sowie noch 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung. Ausnahmen bedürfen des gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses.

21 Erfüllungsort und Gerichtsstand

21.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von for-next, Thomas Senn ist Aesch BL.

21.2 Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Arlesheim vereinbart. Die for-next, Thomas Senn hat indessen das Recht, den Anbieter oder dessen Rechtsnachfolger beim zuständigen Gericht seines Geschäftssitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

21.3 Der Vertrag sowie die Beurteilung der Gültigkeit des vereinbarten Gerichtsstandes unterstehen schweizerischem Recht – unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

22 Sonstige Bestimmungen

22.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.

22.2 Sofern einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck oder der nichtigen Bestimmung entsprechen oder am nächsten kommen.